Einreise nach Schweden
Einreisebestimmungen für Personen:
- Deutsche Staatsangehörige benötigen einen Reisepass oder Personalausweis.
- Kinder unter 16 Jahren reisen mit einem Kinderreisepass, einem Kinderausweis oder mit einem Eintrag im Pass eines Elternteils.
- Alle Einreisedokumente müssen für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein.
Einreisebestimmungen für Kraftfahrzeuge:
- Es werden der Führerschein und der Fahrzeugschein (bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil 1) benötigt.
- Es empfiehlt sich die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte als Versicherungsnachweis, der im Falle eines Unfalls die Abwicklung erleichtert.
Einfuhr von Waren nach Schweden
Wenn Sie eine Reise nach Schweden planen, können Sie auf der Homepage des Schwedischen Zollamtes (Tullverket) wichtige Informationen erhalten.
Sie finden dort u.a. Angaben darüber, welche Waren man legal mitführen darf und für welche Waren gesetzliche Einfuhrverbote oder Beschränkungen gelten.
Einfuhr von Alkohol und Tabakwaren
- Alkoholwaren dürfen nur von einer Person, die mindestens 20 Jahre alt ist, eingeführt werden.
- Tabakwaren dürfen nur von einer Person, die mindestens 18 Jahre alt ist, eingeführt werden.
Erlaubte Mengen, die eingeführt werden dürfen
- 10 l Spirituosen (mehr als 22%)
- 20 l Spirituosen (höchstens 22%)
- 90 l Wein (aber höchstens 60 l Schaumwein)
- 110 l Bier
- 800 Zigaretten
- 400 Zigarillos
- 200 Zigarren
- 1kg Rauchtabak
Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an:
Tullverket
Box 12854
S-112 98 Stockholm
Info-Telefon: 0046-771/23 23 23
An diese E-Mail-Adresse können Sie Ihre Anfragen auf Deutsch senden.
E-mail: tyska.tullsvar@tullverket.se
Internet: www.tullverket.se
Fremdenverkehrsämter Schweden
Sämtliche schwedische Fremdenverkehrsämter finden Sie unter:
www.fremdenverkehrsamt.com/schweden.html
